Abmahnung wegen Google Ads?

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Google Ads ist eine fantastische Methode, um im Internet zu werben. Aber auch hier gibt es einige rechtliche Fallstricke zu beachten – denn im Marken- und Wettbewerbsrecht ist genau geregelt, was erlaubt ist und was nicht. Daneben gilt hier ebenfalls alles, was auch bei der traditionellen Werbung Recht und Gesetz hat. Auch bei anderen Punkten innerhalb der Kampagne gilt es, ein paar Regeln zu beachten – wir zeigen Euch die häufigsten Stolpersteine und klären auf, wie Ihr es richtig macht, um keine Abmahnung wegen Google Ads zu riskieren.

Keywords als Markenrechtsverletzung – was ist erlaubt?

Immer wieder hört man von Fällen, in denen Webseitenbesitzer über das Markenrecht gestolpert sind. Der Grund? Sie haben fremde Marken oder Produktbezeichnungen als Keyword für ihre Google Ads-Kampagne genutzt. Wenn man also als User nach den Produkten der Markeninhaber gesucht hat, wurden einem automatisch diese Anzeigen präsentiert – die häufig von der Konkurrenz stammen. Das hat zu einigen Rechtskonflikten geführt – schließlich bestand damit die Gefahr, dass der User lieber auf die Ad klickt als auf das Angebot des Markeninhabers. Eine Abmahnung wegen Google Ads hat ihre Ursache oft in den Keywords.

Achtung: Die Google Ads-eigene Funktion „weitergehend passende Keywords“ ist hier besonders gefährlich. Denn hier sucht sich Google selbst passende Keywords zu einem Thema – und die können durchaus auch fremde Marken beinhalten. Zu Sicherheit solltet Ihr immer einen Blick über die automatisch erstellte Liste werfen.

Zahlreiche Gerichte haben sich mit der Frage beschäftigt, ob dieses Vorgehen zulässig ist. Aber wie bei allen Themen im Internetrecht sind sie dabei zu teils sehr unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Mittlerweile scheint es aber einen allgemeinen Konsens zu geben:

„Fremde“ Keywords sind erlaubt, solange klar zu erkennen ist, dass es sich um eine Werbeanzeige der Konkurrenz handelt.

Google unterstützt diese Ansicht. Die neuen Richtlinien für Google Ads-Anzeigen lassen es ausdrücklich zu, fremde Markennamen als Keywords zu verwenden. Das heißt aber noch lange nicht, dass es einen juristischen Freifahrtsschein für die Verwendung fremder Bezeichnungen und Begriffe gibt. Eine Abmahnung wegen Google Ads kann auch andere Ursachen haben als die Keywords. Natürlich gibt es gerade auch bei Anzeigen im Display-Netzwerk einiges zu beachten.

Wie Ihr andere Markenrechtsverletzungen bei Google Ads vermeidet

Nicht nur die Keywords sind entscheidend bei der Einordnung ins Markenrecht. Auch der eigentliche Inhalt der Anzeige kann eine Markenrechtsverletzung darstellen. Dafür gibt es mehr als genug Beispiele – und hier kann eine Überschreitung des gesetzlichen Rahmens richtig teuer werden. Der Streitwert solcher Abmahnungen liegt oft jenseits der 1.500 Euro.

  • Der Klassiker: Ein Personal Coach wirbt mit Erfolgen wie bei einer bekannten Marke von Abnehmstrategien. Es kann Ärger geben, wenn die Google Ad suggeriert, dass zwischen der Anzeige und dem ursprünglichen Markeninhaber eine wirtschaftliche Verbindung besteht.
  • Das Recht des Markeninhaber wird auch verletzt, wenn ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer nicht erkennen kann, ob die Anzeige vom Markeninhaber stammt oder einer Konkurrenzseite.
  • Wird der Markenname noch in besonderem Maße hervorgehoben, verstärkt sich der Eindruck einer Zusammengehörigkeit nur noch – was sich negativ auf die eigenen Erfolgschancen vor Gericht auswirken kann.

Grundsätzlich ist es also nicht verboten, den einen Mitbewerber in der Anzeige zu nennen – es muss nur klar erkennbar sein, dass es sich um eine Werbeanzeige aus anderer Quelle handelt. Ob und inwiefern das anerkannt wird, liegt allerdings im Ermessen der Richter – deswegen solltet Ihr lieber aufpassen und keine Risiken eingehen.

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3 weitere Regeln, um keine Abmahnung wegen Google Ads zu riskieren

  1. Im Internet gilt dasselbe wie im TV oder in Zeitschriften-Anzeigen – irreführende Versprechen sind verboten! Im Netz gilt das besonders für USPs, die nicht eingehalten werden – also Blitzversand, kostenlose Hotlines oder andere Punkte, die den Betrachter verwirren oder täuschen können.
  2. Für das Handwerk gelten eigene Regeln. Beliebt ist eine Werbeanzeige mit Verweis auf einen Meister vor Ort. Wenn man damit Werbung macht, aber der Meister später gar nicht auf der Baustelle auftaucht oder Kosten für die Anfahrt berechnet, kann das Probleme geben.
  3. Im Zweifelsfall haben die Gerichte relativ freie Hand, um zu entscheiden, was eine Rechtsverletzung darstellt, und was nicht. Neben der konkreten Formulierung in der Ad spielt auch das Verhalten nach einer Abmahnung eine Rolle – hier sollte immer versucht werden, einen Kompromiss zu finden.

Fazit: Vorsicht vor Markenrechtsverletzungen bei Google Ads!

Gerade in den letzten Jahren hat sich in Sachen IT-Recht einiges getan. Während Ende der Nullerjahre noch viele Themen im Internetrecht in der Schwebe hingen, gibt es heute einige Urteile, an denen sich die meisten Gerichte orientieren. Aber Vorsicht: Das heißt nicht, dass es keine Probleme geben kann, wenn Ihr euch an der Grenze unserer Tipps bewegt. Am sichersten ist es, ganz auf die Verwendung geschützter, fremder Begriffe zu verzichten und auch bei den Keywords Vorsicht walten zu lassen. Damit seid Ihr rechtlich auf der sicheren Seite und macht Euren Erfolg nicht von anderen Marken abhängig – eine klassische Win-Win-Situation!

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